P1 oder P2 Atemschutz


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Rauch, Dämpfe und Feinstaub können je nach Herkunft und Art unsichtbar, geruchs- und geschmacklos sein, häufig stellen sie allerdings eine unangenehme Belästigung dar, gegen die man sich... mehr erfahren »

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P1 oder P2 Atemschutz


Rauch, Dämpfe und Feinstaub können je nach Herkunft und Art unsichtbar, geruchs- und geschmacklos sein, häufig stellen sie allerdings eine unangenehme Belästigung dar, gegen die man sich wehren möchte und muss. Sie stellen außerdem meist ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar, können das Atmungssystem nachhaltig reizen oder sogar schädigen und sind Ursache von schweren Krankheiten, wie chronisches Asthma oder auch Lungenkrebs. Partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken, die in FFP1  Atemschutz und FFP2 Atemschutz eingeteilt sind, filtern die Schadstoffe aus der Umgebungsluft und mindern dadurch das Gesundheitsrisiko. Zu den Einsatzbereichen gehören Betriebe im Handwerk und in der Industrie sowie der Privatbereich.


FFP1 und FFP2 Atemschutz unterliegt gesetzlichen Bestimmungen und Normen


P1 AtemschutzmaskeFFP ist die Abkürzung für die Bezeichnung "Filtering Face Piece". Der Einsatz für FFP 1 Atemschutz oder FFP2 Atemschutz erfolgt gemäß dem MAK-Wert, der maximalen Arbeitsplatzkonzentration und dem TRK-Wert, der sogenannten technischen Richtkonzentration. Sobald diese Werte überschritten werden, ist der Einsatz von Atemschutzmasken verpflichtend vorgeschrieben. Zugelassene Halbmasken und Feinstaubmasken sind entsprechend der europäischen Norm EN 149, in die Schutzstufen FFP1 und FFP2 klassifiziert. Die Masken werden in der Regel aus  einem Materialmix gefertigt, der aus Silikon, Gummi und einem Filtervlies besteht. Aufgrund der anatomischen Beschaffenheit des Gesichts, kann es zu Abweichungen in der Dichtigkeit der Atemschutzmasken kommen. In der Fachsprache wird dies als Gesamtleckage bezeichnet, die nicht überschritten werden darf. Bei FFP1 Atemschutz darf die Gesamtleckage 25% nicht überschreiten. Für einen FFP2 Atemschutz ist ein Wert von mindestens 11% vorgeschrieben.


Die Atemschutzmasken der Schutzklassen FFP1 und FFP2 sind für verschiedene Arbeitsumgebungen geeignet



Masken, die einen P1 Atemschutz gewähren, sind für Arbeitsumgebungen geeignet, in denen weder fibrogene oder giftige Feinstäube und Aerosole erwartet werden können. Der Einsatz dieser Schutzmasken ist immer dann möglich, wenn die maximale Arbeitsplatzkonzentration  nicht um mehr als das 4-fache des festgelegten Wertes überschritten wird. Diese Werte von den zuständigen Berufsgenossenschaften ermittelt und festgelegt. Wenn Sie also im Zweifel sind, welche Maske in Ihrem Anwendungsfall die richtige ist, sprechen Sie die für Ihren Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft an, dort erhalten Sie in aller Regel kompetente Auskunft.

FFP1 Atemschutz wird oft in der Baubranche oder in der Nahrungsmittelindustrie eingesetzt. Befinden sich jedoch erbgutverändernde und gesundheitsschädliche Stoffe in der Atemluft, wird ein P2 Atemschutz benötigt. Die Filtereinheiten der Schutzmasken müssen so konstruiert sein, dass sie mindestens 95% aller Partikel, die größer als 0,6 µm sind, aus der Atemluft entfernen. Die maximale Arbeitsplatzkonzentration der Atemluft darf dann den 10-fachen Wert nicht überschreiten. FFP2  Atemschutz kommt in der Metall- und Schwerindustrie, aber auch im Bergbau zum Einsatz.

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