Atemschutz gegen Gase und Dämpfe
Atemschutz gegen Gase und Dämpfe ist in vielen Arbeitsprozessen notwendig und sinnvoll. Da es dabei um das hohe Gut…
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Atemschutz gegen Gase und Dämpfe
Atemschutz gegen Gase und Dämpfe ist in vielen Arbeitsprozessen notwendig und sinnvoll. Da es dabei um das hohe Gut der Gesundheit geht, sind hier diverse gesetzliche Vorschriften zu beachten. Wenn ein Arbeitgeber Atemschutz seriös betreiben will, sollte er eine arbeitsspezifische Analyse durchführen.
Ziele einer Arbeitsplatzanalyse
Eine auf die spezielle Arbeitsplatzsituation bezogene Analyse soll Ergebnisse zu folgenden Fragen erbringen:
- Schadstoffbelastung: Welche Schadstoffe treten in welcher Häufigkeit und Konzentration auf?
- Einsatzmöglichkeiten für Atemschutzmaske- bzw. -gerät: Welche technischen Schutzmöglichkeiten sind sinnvoll und handhabbar?
- Arbeitsmedizin: Ist die bei Atemschutzmaßnahmen notwendige arbeitsmedizinische Betreuung hinsichtlich Eignung, kontinuierlicher Fortbildung und Wartung gewährleistet?
- Betriebskosten: Sind die Kosten für professionellen Atemschutz einkalkuliert?
Gesetzliche Vorgaben
Treten an Arbeitsplätzen Gase und Dämpfe auf, die etwa das Tragen einer Atemschutzmaske erfordern, sind solche Maßnahmen rechtlich geregelt. Hier kommen verschiedene rechtliche Aspekte zum Ansatz:
In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften bündeln sich die Regularien der alten Deutschen Industrienorm (DIN) sowie deren an europäisches Recht erweiterte Fassung DIN-EN. Auch die entsprechende ISO-Norm ist wichtig, da sie dem Unternehmen die Möglichkeit gibt, sich entsprechend zertifizieren zu lassen, was als Qualitätsmerkmal nach außen wichtig und wertvoll ist.
Ebenso ist bei Auswahl der Produkte für den Atemschutz gegen Gase und Dämpfe auf deren Zulassung zu achten. Beispielsweise kann eine einfache Atemschutzmaske bzw. ein Mundschutz aus einem Baumarkt diesen Normen nicht genügen und darf dann auch nicht verwendet werden. Atemschutz tragen vorgeschrieben.
Arbeitsbereiche, in denen das Tragen von Atemschutzmasken vorgeschrieben ist, sind mit dem nebenstehenden Zeichen zu kennzeichnen. Bei Belastungen bis zum 30-fachen der MAK-Werte sind Halbmasken einzusetzen. Liegen die Schadstoffbelastungen darüber, dürfen bis zum 400-fachen der zulässigen Werte sogenannte Vollmasken eingesetzt werden, die das gesamte Gesicht abdecken.
Welche gesetzlichen Vorgaben bei der Auswahl von Atemschutz zu berücksichtigen sind, finden Sie in der Übersicht der VBG.
Klassifizierungen von Atemschutzfiltern
In Deutschland gibt es eine normierte Klassifizierung und Typisierung von Atemschutzfiltern einer Atemschutzmaske oder schwererem Gerät. Diese sind dann mit einem entsprechenden Buchstaben und einer zugehörigen kennzeichnenden Farbe versehen. Hierfür einige Beispiele:
-
Typ A (bzw. AX): Bietet Schutz gegen organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt über 65 Grad Celsius (bzw. unter 65 Grad Celsius). Die Kennfarbe ist braun.
-
Typ B: Bietet Schutz gegen anorganische Gase und Dämpfe wie etwa Schwefelwasserstoff und Chlor. Die Kennfarbe ist grau.
-
Typ E: Bietet Schutz gegen Chlorwasserstoff, Schwefeldioxid und weitere saure Gase. Die Kennfarbe ist gelb.
-
Typische Einsatzbereiche für Atemschutz
Überall in einem metallverarbeitenden Betrieb, wo geschweißt, gelötet, geschliffen oder poliert wird, fallen Feinstäube und Metallrauche an. In Maschinenbetrieben und beim Entfetten treten Ölnebel und Lösemitteldämpfe auf. Ein typischer Arbeitsbereich für Atemschutz sind Betriebe, in denen Farben und Lacke verwendet werden. Auch hier entstehen Lösungsmitteldämpfe und auch Farbnebel. Das Abschleifen von Farbe ist ebenfalls belastend.
Diesen genannten Belastungen ist etwa mit einer entsprechenden Atemschutzmaske entgegenzuwirken. Beim Einsatz ist auf die fach- und sachgerechte Anwendung zu achten. Hierzu gehört auch, dass eine sinnvoll definierte Gebrauchsdauer von Atemfiltern nicht überschritten wird.
Bei all dem gilt: eine kompetente Beurteilung Ihrer Arbeitssituation und der Belastung mit gefährlichen Stoffen erhalten Sie in Zusammenarbeit mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Unsere Ausführungen können natürlich keine Beratung ersetzen und sollten nicht die alleinige Grundlage für Ihre Auswahl von geeignetem Atemschutz sein.
Viele hilfreiche Informationen rund um das Thema Atemschutz sind der BG-Regel BGR 190 'Benutzung von Atemschutzgeräten' zusammengefasst. Diese finden Sie als PDF z. B. hier.
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Atemschutz gegen Gase und Dämpfe ist in vielen Arbeitsprozessen notwendig und sinnvoll. Da es dabei um das hohe Gut der Gesundheit geht, sind hier...
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Auswahlhilfe Atemschutz
Atemschutz gegen Gase und Dämpfe
Atemschutz gegen Gase und Dämpfe ist in vielen Arbeitsprozessen notwendig und sinnvoll. Da es dabei um das hohe Gut der Gesundheit geht, sind hier diverse gesetzliche Vorschriften zu beachten. Wenn ein Arbeitgeber Atemschutz seriös betreiben will, sollte er eine arbeitsspezifische Analyse durchführen.
Ziele einer Arbeitsplatzanalyse
Eine auf die spezielle Arbeitsplatzsituation bezogene Analyse soll Ergebnisse zu folgenden Fragen erbringen:
- Schadstoffbelastung: Welche Schadstoffe treten in welcher Häufigkeit und Konzentration auf?
- Einsatzmöglichkeiten für Atemschutzmaske- bzw. -gerät: Welche technischen Schutzmöglichkeiten sind sinnvoll und handhabbar?
- Arbeitsmedizin: Ist die bei Atemschutzmaßnahmen notwendige arbeitsmedizinische Betreuung hinsichtlich Eignung, kontinuierlicher Fortbildung und Wartung gewährleistet?
- Betriebskosten: Sind die Kosten für professionellen Atemschutz einkalkuliert?
Gesetzliche Vorgaben
Treten an Arbeitsplätzen Gase und Dämpfe auf, die etwa das Tragen einer Atemschutzmaske erfordern, sind solche Maßnahmen rechtlich geregelt. Hier kommen verschiedene rechtliche Aspekte zum Ansatz:
In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften bündeln sich die Regularien der alten Deutschen Industrienorm (DIN) sowie deren an europäisches Recht erweiterte Fassung DIN-EN. Auch die entsprechende ISO-Norm ist wichtig, da sie dem Unternehmen die Möglichkeit gibt, sich entsprechend zertifizieren zu lassen, was als Qualitätsmerkmal nach außen wichtig und wertvoll ist.
Ebenso ist bei Auswahl der Produkte für den Atemschutz gegen Gase und Dämpfe auf deren Zulassung zu achten. Beispielsweise kann eine einfache Atemschutzmaske bzw. ein Mundschutz aus einem Baumarkt diesen Normen nicht genügen und darf dann auch nicht verwendet werden. Atemschutz tragen vorgeschrieben.
Arbeitsbereiche, in denen das Tragen von Atemschutzmasken vorgeschrieben ist, sind mit dem nebenstehenden Zeichen zu kennzeichnen. Bei Belastungen bis zum 30-fachen der MAK-Werte sind Halbmasken einzusetzen. Liegen die Schadstoffbelastungen darüber, dürfen bis zum 400-fachen der zulässigen Werte sogenannte Vollmasken eingesetzt werden, die das gesamte Gesicht abdecken.
Welche gesetzlichen Vorgaben bei der Auswahl von Atemschutz zu berücksichtigen sind, finden Sie in der Übersicht der VBG.
Klassifizierungen von Atemschutzfiltern
In Deutschland gibt es eine normierte Klassifizierung und Typisierung von Atemschutzfiltern einer Atemschutzmaske oder schwererem Gerät. Diese sind dann mit einem entsprechenden Buchstaben und einer zugehörigen kennzeichnenden Farbe versehen. Hierfür einige Beispiele:
-
Typ A (bzw. AX): Bietet Schutz gegen organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt über 65 Grad Celsius (bzw. unter 65 Grad Celsius). Die Kennfarbe ist braun.
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Typ B: Bietet Schutz gegen anorganische Gase und Dämpfe wie etwa Schwefelwasserstoff und Chlor. Die Kennfarbe ist grau.
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Typ E: Bietet Schutz gegen Chlorwasserstoff, Schwefeldioxid und weitere saure Gase. Die Kennfarbe ist gelb.
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Typische Einsatzbereiche für Atemschutz
Überall in einem metallverarbeitenden Betrieb, wo geschweißt, gelötet, geschliffen oder poliert wird, fallen Feinstäube und Metallrauche an. In Maschinenbetrieben und beim Entfetten treten Ölnebel und Lösemitteldämpfe auf. Ein typischer Arbeitsbereich für Atemschutz sind Betriebe, in denen Farben und Lacke verwendet werden. Auch hier entstehen Lösungsmitteldämpfe und auch Farbnebel. Das Abschleifen von Farbe ist ebenfalls belastend.
Diesen genannten Belastungen ist etwa mit einer entsprechenden Atemschutzmaske entgegenzuwirken. Beim Einsatz ist auf die fach- und sachgerechte Anwendung zu achten. Hierzu gehört auch, dass eine sinnvoll definierte Gebrauchsdauer von Atemfiltern nicht überschritten wird.
Bei all dem gilt: eine kompetente Beurteilung Ihrer Arbeitssituation und der Belastung mit gefährlichen Stoffen erhalten Sie in Zusammenarbeit mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Unsere Ausführungen können natürlich keine Beratung ersetzen und sollten nicht die alleinige Grundlage für Ihre Auswahl von geeignetem Atemschutz sein.
Viele hilfreiche Informationen rund um das Thema Atemschutz sind der BG-Regel BGR 190 'Benutzung von Atemschutzgeräten' zusammengefasst. Diese finden Sie als PDF z. B. hier.