Informationen zu unseren Kunststoffbehältern im Rahmen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Gern stellen wir Ihnen bei Bedarf die nötigen Informationen bereit. Vorab ist jedoch folgende grundlegende Unterscheidung wichtig: Viele unserer Artikel (wie beispielsweise Laborbedarf, Mess- und Dosierbehälter sowie technische Hilfsprodukte) gelten rechtlich als Gebrauchsgegenstände und fallen damit gar nicht in den Geltungsbereich der PPWR. 

Ob für einen Artikel die PPWR-Pflicht greift oder nicht, weisen wir in unseren Stellungnahmen transparent für Sie aus.

Wenn Sie entsprechende Dokumente für Ihre Artikel benötigen, senden wir Ihnen auf Anfrage gern unser Informationsschreiben zu. Diesem liegt eine kundenspezifische Artikelliste bei, die auf Ihren Käufen der vergangenen zwei Jahre basiert.

Für diese Nachweise gelten folgende gesetzliche Rahmenbedingungen:

  • Bestandsschutz für Altbestände: Die Verordnung gilt nicht rückwirkend. Für alle Artikel, die vor dem Stichtag 12.08.2026 an Sie geliefert wurden, findet die PPWR keine Anwendung. Es werden hierfür keine Stoffnachweise benötigt.
  • Gültigkeit für Neuware: Die Ihnen zur Verfügung gestellte Artikelliste dient als Referenz. Die dort bestätigte PPWR-Konformität gilt ausschließlich für neue Ware, die ab dem 12.08.2026 produziert und in Verkehr gebracht wird.

Zum aktuellen Stand der Verordnung

Derzeit ist aus der PPWR lediglich der Artikel 5 in Kraft getreten, der die Beschränkung bestimmter Stoffe (wie Schwermetalle und PFAS) regelt. Weitere Artikel der Verordnung werden erst in der Zukunft gestaffelt wirksam. Wir behalten diese Fristen für Sie im Blick und werden unsere Dokumentationsprozesse entsprechend anpassen, sobald weitere Anforderungen rechtlich greifen.

Wir können Ihnen zu diesem Thema leider keine rechtlich verbindliche Beratung geben und als solche ist dieser Text auch nicht anzusehen. Wenn Sie detaillierte Informationen zur PPWR suchen - insbesondere dazu, ab wann welche Artikel und Pflichten genau gelten -, empfehlen wir Ihnen als Startpunkte die Informationsseiten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie der Europäischen Kommission:

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